Ablauf einer Therapie:
- Die Anmeldung zum Erstgespräch erfolgt (ausschließlich telefonisch!) durch die Eltern, Jugendlichen oder sonstige Bezugspersonen
- Die Kosten für die Psychotherapie werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen getragen
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Um eine Therapie zu beginnen, benötigen Sie im Normalfall weder Rezept noch Überweisung
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Bitte bringen Sie zum Erstgespräch mit: Krankenversichertenkarte des Patienten; ggf. Berichte von Vorbehandlern in Kopie
- Aufgrund meiner Schweigepflicht darf ich keine Informationen an Dritte weitergeben. Nähere Informationen dazu werden im Erstgespräch gegeben.
Allgemeine Informationen zur Psychotherapie:
- Zum gegenseitigen Kennenlernen stehen 5 probatorische Sitzungen zur Verfügung. Nach den 5 probatorischen Sitzungen wird von mir nach Bedarf entweder eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen + 6
Bezugspersonengespräche) oder eine Langzeittherapie (45 Sitzungen + 11 Bezugspersonengespräche) bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt. Nach Ablauf der bewilligten Stunden können
Verlängerungsanträge gestellt werden.
- Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unterschreiben in der Regel die Eltern oder die Sorgeberechtigten den Therapieantrag.
- Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können (gesetzlich versicherte) Jugendliche selbst, ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. des Hauptversicherten, eine psychotherapeutische
Behandlung beginnen, d.h. die Therapie kann auch ohne das Wissen der Eltern durchgeführt werden.
Alles Weitere erfahren Sie bei dem persönlichen Kennenlernen im Erstgespräch.